Definitionen

Großwild

alles vorkommende Schalenwild

 

Kleinwild

frei lebendes Federwild und Hasentiere

 

Fallwild

alles Wild, das eines natürlichen Todes oder durch nicht-jagdliche Einwirkung gestorben ist.

Fallwild darf nicht als Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden.

 

kleine Mengen Wildfleisch

die Strecke eines Jagdtages, Groß- und Kleinwild

Abgabe von Wildbret

Abgabe an Wildverarbeitungsbetriebe

Der Jäger muss "kundige Person" sein und einen durchnummerierten Wildbegleitschein je Stück mit den wichtigsten Daten ausfüllen: Wildart, Ort, Zeitpunkt und Datum des Erlegens. Liegen auffällige Merkmale vor, sind neben dem Wildkörper alle Eingeweide mit Ausnahme des Magens und der Gedärme dem amtlichen Tierarzt zur Untersuchung vorzulegen.

Liegen keine auffälligen Merkmale vor, wird nur der Wildkörper angeliefert.

Abgabe von kleinen Mengen

kleine Mengen Wildfleisch dürfen in der Decke, im Federkleid oder als Wildfleisch direkt an den Verbraucher oder an örtliche Betriebe des Einzelhandels abgegeben werden.

Jeder jäger, der Wildfleisch vermarkten will, muss sich bei der zuständigen Lebensmittel-Überwachungsbehörde registrieren lassen.

Eine amtliche Trichinenschau ist durchzuführen, die Entnahme der Proben zur Untersuchung auf Trichinen ist nach Einweisung möglich.

 

Großwild ist so schnell wie möglich, spätestens nach zwei Stunden, fachgerecht aufzubrechen. Es soll auskühlen und in den Körperhöhlen austrocknen bei höchstens +7°C.

 

Kleinwild ist spätestens am Ende des Jagdtages aufzubrechen. Es muss auf +4°C gekühlt werden.

Dokumentation

Die Rückverfolgbarkeit des Wildbrets bis zur Abgabe muss sichergestellt sein.

 

Erlegtes Großwild in der Decke und ungerupftes und nicht ausgenommenes Kleinwild darf nicht eingefroren werden.

 

Wird Wildbret im tiefgefrorenen Zustand vermarktet, muss die Tempereatur in der Gefriertruhe in regelmäßigen Abständen gemessen und dokumentiert werden. Eine Kennzeichnung des tiefgefrorenen Fleisches mit dem Namen des In-den-Verkehr-Bringers, Wildart, Gewicht und mindesthaltbarkeitsdatum bei einer Tempereatur von mindestens -18°C sind zwingend.

Quelle: Jäger in Schleswig-Holstein Nr. 11-07 ab Seite 4; Dr. med. vet. K. Warlies


Tipps und Hinweise

Download
Tipps zum Umgang mit Wildfleisch
Information Nr. 01/2006 des Bundesinstitutes für Risikobewertung vom 2. Januar 2006
Tipps zum Umgang mit Wildfleisch.pdf
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weitere Informationen unter: www.bfr.bund.de