gemeinsam Natur erleben

Der Schutz der Natur mit Ihren Tieren und Pflanzen ist unser oberstes Interesse. Damit wir alle in Schleswig-Holstein weiterhin wild lebende Tiere beobachten und intakte Lebensräume erleben können, gibt der Gesetzgeber uns Spielregeln für den Umgang mit diesen Naturgütern mit auf den Weg. Als Jägerschaft halten wir uns an diese Regeln und sind für ihre Einhaltung mitverantwortlich. Daher bitten wir um Ihr Verständnis, wenn wir in unseren Revieren zu einem schonenden Umgang mit der Natur aufrufen.

 

Was uns am Herzen liegt:

 

1. Das Aufsuchen, Fotografieren, Filmen o.Ä. von Wild an seinen Rückzugsorten bedeutet eine massive Störung für die Tiere und sollte unterlassen werden. Ebenso unzulässig ist das mutwillige Beunruhigen, Fangen, Verletzen oder gar Töten von Tieren. Auch Lebensstätten und wild lebende Pflanzen sind zu schonen.

 

2. Hunde und Katzen sind unbedingt vom Wildern abzuhalten.  Am sichersten wird dies durch die Führung an der Leine gewährleistet. Wir kennen Ihren Hund nicht, daher haben Sie Nachsicht, wenn wir auf Nummer sicher gehen möchten. Auf Hundespielplätzen o.Ä. darf Ihr Vierbeiner nach Herzenslust toben!

 

3. Wir teilen Ihre Liebe zur Natur und freuen uns über jeden, der hinausgeht und die Landschaft genießt. Wir bitten Sie jedoch ausdrücklich darum, auf den dafür vorgesehenen Wegen zu bleiben. Das Betreten land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen ist gesetzlich untersagt.

 

Wir danken für Ihr Verständnis!