Daten und Fakten


Bejagbare Flächen in Lübeck

Im diesem Jahr meldete die Untere Jagdbehörde 10.106 ha. bejagbare Fläche, unterteilt in 39 Jagdreviere mit einer Mindestgröße von jeweils 75 ha.

 

8 Private Eigenjagdbezirke (820 ha): Der Eigentümer einer zusammenhängenden Fläche von mindestens 75 ha besitzt selbst die Jagdausübungsberechtigung, sofern er einen Jagdschein besitzt und die Jagd selbst ausüben will. Er kann auch das Jagdausübungsrecht verpachten.

 

21 Kommunale Eigenjagdbezirke (4.754 ha): Dieses betrifft in der Regel die Flächen des Bereiches Stadtwald der Hansestadt Lübeck sowie Flächen der rund 500 ha Eigenland der Lübecker Stiftungen und der Domänen, sofern sie eine Mindestgröße der bejagbaren zusammenhängenden Fläche von 75 ha haben.

 

13 Gemeinschaftliche Jagdbezirke (4.966 ha): Mehrere Eigentümer von mindestens 250 ha (in Schleswig-Holstein) zusammenhängender flächen sind zu einer Jagdgenossenschaft zusammengeschlossen, um einen oder mehrere Pächter mit der Jagdausübung zu beauftragen.