Jagdzeiten in Schleswig-Holstein

Die Gesetzeslage hat sich geändert - leider noch nicht die Informationen des LJV SH.

 

Bitte verwenden Sie nicht mehr die grünen Seiten des LJV (von 2019)!

 

Die aktuellen Jagdgesetzte finden sich hier.

 

Die aktuellen Jagd - und Schonzeiten sind hier zu finden!

 

Interessant könnten folgende Änderungen sein:

Nutrias dürfen ganzjährig gejagt werden, vorbehaltlich der Bestimmungen des § 22 Absatz 4 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1976, zuletzt geändert durch Artikel 291 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I. S. 1328, 1362).

 

 

Marderhunde unterliegen einer ganzjährigen Jagdzeit, vorbehaltlich der Bestimmung des § 22 Absatz 4 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes.

 

Waschbären dürfen ebenfalls ganzjährig gejagt werden, vorbehaltlich der Bestimmung des § 22 Absatz 4 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes.

 

Auf diesen Seiten finden sich viele wichtige Informationen zur Naturschutz und Jagd
und den damit verbundenen Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen.