Kreisjägerschaft Lübeck e.V.
Krummesser Landstraße 45
23560 Lübeck
E-Mail: info@kjs-luebeck.de
Insgesamt 360 Jägerinnen und Jäger sind im Umkreis der Hansestadt in unserer Jägerschaft organisiert, um die Wildbestände zu hegen und das Ökosystem schützen. Zu ihren Aufgaben gehören die Eindämmung von Wildkrankheiten, die Vermeidung von Wildschäden, die Sicherung des Straßenverkehrs, aber auch die Bereitstellung von Rückzugsorten, Fütterungen in harten Wintern und viel mehr.
Das Interesse der Jägerschaft gilt dem Wohl von Mensch und Tier. Eine schonende und möglichst stressfreie Bejagung ist der Grundsatz unserer Arbeit und Sicherheit unser oberstes Gebot.
(1) Die nachhaltige Sicherung
a) der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes,
b) der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
c) der Tier- u nd Pflanzenwelt,
d) der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes, durch
1) Förderung der gesamten freilebenden Tier- und Pflanzenwelt, insbesondere von Biotop- und Artenschutzprojekten,
2) Förderung der Bestrebungen des Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutzes unter Wahrung der berechtigten Belange der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft,
insbesondere des Ankaufs von Flächen im Rahmen der Initiative PRONATUR
3) Förderung des Tierschutzes im Rahmen der allgemein anerkannten Grundsätze der deutschen Waidgerechtigkeit, insbesondere der Rettung von Wild in den Bereichen
Verkehr und Landwirtschaft,
4) Förderung der Wild- und Jagdökologie, insbesondere des Wildtiermonitorings,
5) Pflege und Förderung aller Zweige des Jagdwesens, unter anderem des Hunde- und Schießwesens im Sinne einer tierschutzgerechten Jagdausübung,
6) Beratung und Unterstützung seiner Mitglieder sowie deren Vertretung nach außen als LJV im Rahmen des Satzungszweckes.
e) Beschaffung von Mitteln und deren Weitergabe an andere gemeinnützige Körperschaften zur Verwendung für steuerbegünstigte Zweck.
(2) Nach Maßgabe des zweiten Teils dieser Satzung (DJV-Disziplinarordnung in der jeweils gültigen Fassung) die Pflichten eines jeden Jägers näher zu bestimmen und die Ahndung von Pflichtwidrigkeiten der Mitglieder sowie das Disziplinarverfahren zu regeln.
Quelle: Landesjagdverband SH